In eigener Sache: Presserat: Griesel-Beschwerde ist unbegründet Bürgermeisterin hatte 110-seitigen Beschwerdebrief geschickt / Lediglich Mißbilligung für eine Überschrift / ON-Veröffentlichungen nicht beanstandet
sdu Aurich. Der Deutsche Presserat in Bonn hat auf seiner Sitzung des Beschwerdeausschusses am vergangenen Dienstag auch die 110-seitige Beschwerde der Auricher Bürgermeisterin Sigrid Griesel gegen die Ostfriesischen Nachrichten verhandelt.
Der Beschwerdeausschuss kam zum Ergebnis, das die Beschwerde der Bürgermeisterin in so gut wie allen Punkten unbegründet und die Veröffentlichungen in den ON nicht zu beanstanden sind. Lediglich eine Überschrift hat der Presserat missbilligt und zwar die Überschrift: Presserat sagt: Vorwurf der Korruption ist vertretbar“ (ON vom 27.6.2006), die über dem Bericht über das Presseratsurteil zur Beschwerde von Hans-Gerd Meyerholz (CDU) gestanden hat. Hier meint der Presserat, dass die Überschrift nicht durch den Text abgedeckt sei (siehe Text weiter hinten.)
Arno Weyand, der Referent des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserates, teilte diese Entscheidung des Presserates am Mittwoch telefonisch mit. Die genaue schriftliche Abfassung des Presseratsentscheides wird noch ein bis zwei Wochen auf sich warten lassen. Die ON werden sie dann veröffentlichen.
Bürgermeisterin Griesel hatte den ON unter anderem eine verleumderische Kampagne gegen sich selbst und einen Unternehmensvertreter (Anmerkung der Redaktion: gemeint ist Ex-Wilbers- Geschäftsführer Jürgen Wienbreyer) vorgeworfen.
Griesel sah sich zudem durch die Enthüllungen der ON in ihrer Würde herabgewürdigt und gab auch zu bedenken, was derartige Schlagzeilen für ein Unternehmen (Wilbers u. Wienbreyer) bedeute. Weiterhin warf Griesel den ON vor, das ihre, Griesels Persönlichkeitsrechte, „mit Füßen getreten worden seien“. Griesel meinte zudem, dass die ON gegen die presseethischen Grundsätze verstoßen habe. Auch dieser Auffassung der Auricher Bürgermeisterin schloss sich der Presserat in allen Punkten NICHT an.
Insgesamt umfasst die Beschwerde Griesels an den Presserat 110 Seiten.
Eine ähnliche Beschwerde hatte vor den Sommerferien bereits Hans-Gerd Meyerholz (CDU-Fraktion) an den Presserat geschickt. Auch diese Beschwerde wurde vom Presserat im Juni eindeutig als „unbegründet“ abgewiesen. Den Brief des Presserates stellen die ON komplett als PDF-Download auf ihrer Homepage www.on-online.de zur Verfügung und drucken nachfolgend Auszüge ab.
Als Erklärung schrieb der Presserat Ende Juni:
Der Beschwerdeausschuss ist der Auffassung, dass die Ostfriesischen Nachrichten mit der Veröffentlichung der Beiträge unter den Überschriften „Was verbindet Bürgermeisterin Sigrid Griesel und Jürgen Wienbreyer?“ sowie „Griesel und die Zweitjob-Affäre: Warum für 1000 Euro zu Wilbers?“ in den Ausgaben vom 27.1. und 18.02.2006 nicht gegen presseethische Grundsätze verstoßen hat. Den Ausführungen des Beschwerdeführers, dass die Berichterstattung ehrverletzend sei, konnte sich das Beschwerdegremium nicht anschließen. Bei den beiden Veröffentlichungen handelt es sich erkennbar um Kommentare, die die persönliche Meinung des Autors widerspiegeln. Der geäußerte Korruptionsverdacht und die Formulierung „Ist das die Belohnung für hilfreiche Dienste?“ beurteilte das Gremium zwar als grenzwertig. Unter dem Gesichtspunkt der Meinungsäußerungsfreiheit und unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhaltes sind die Äußerungen jedoch noch tolerierbar.
Ohne Zweifel ist die Berichterstattung sowie der gesamte Vorgang von großem öffentlichen Interesse. Wenn der Autor ihn dann so wie geschehen im Kommentar aus seiner Sicht zuspitzt, so stellt dies zwar eine harte Kritik an der Bürgermeisterin dar. Letztendlich ist es jedoch vertretbar, aufgrund der Gegebenheiten von einem Korruptionsverdacht zu sprechen.
Private Interessen der Redaktion konnte der Beschwerdeausschuss hier nicht feststellen. Es ist Aufgabe einer Zeitung, Vorgänge im politischen Raum zu beobachten und kritisch zu bewerten. Nichts anderes ist hier geschehen. In diesem Zusammenhang ginge es zu weit, von einer ehrverletzenden Behauptung im Sinne der Ziffer 9* des Pressekodex’ zu sprechen. Personen des öffentlichen Lebens müssen sich ihrer Handlungen bewusst sein und damit rechnen, dass diese kritisch betrachtet werden.
Auch wenn sich die Kommentare an der Grenze des presseethisch Zulässigen bewegen, so überschreiten sie jedoch nicht die Grenze zur ehrverletzenden Behauptung.
Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht erkannte der Ausschuss ebenfalls nicht in der Veröffentlichung bzw. Nichtveröffentlichung von Leserbriefen. Welche Leserzuschriften veröffentlicht werden, entscheidet die Redaktion. Der Presserat kann eine Zeitung nicht dazu zwingen, bestimmte oder gar alle ihr zugegangenen Leserbriefe zu publizieren. Dies wäre ein Eingriff in die Pressefreiheit der Redaktion, die nicht zu rechtfertigen wäre.
Ergebnis: Insgesamt liegt damit kein Verstoß gegen die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats vor, so dass der Beschwerdeausschuss die Beschwerde für unbegründet erklärt.
Ostfriesische Nachrichten Online-Ausgabe vom 20.09.2006; 22:00:00 Uhr